Abonnementbedingungen go AVA-Anwendungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen ("Abonnementbedingungen") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind unmittelbarer Bestandteil des Nutzungsvertrags. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Abonnementbedingungen nicht definiert sind, haben die ihnen in den AGB zugewiesene Bedeutung.
2. Nutzungsmodelle, Laufzeit und Wechsel des Nutzungsmodells
2.1 go AVA bietet die Nutzung der Leistungen der go AVA-Anwendungen in verschiedenen Nutzungsmodellen an. Verfügbar sind die kostenpflichtigen Standardmodelle "Basic", "Pro" und "Premium" (zusammen die "Bezahlpläne") sowie ein individuell ausgestaltetes Nutzungsmodell ("Enterprise Plan"). Für jeden Bezahlplan, sowie für den Enterprise Plan kann go AVA dem Kunden einen dem jeweiligen Nutzungsmodell vorgelagerten unentgeltlichen Testzeitraum ("Free Trial") gewähren.
2.2 Das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsmodell und der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Nutzungsmodells (einschließlich enthaltener Kontingente wie etwa Teilnehmerzahlen, Kursminuten, Credits sowie Anzahl von Autoren) sowie Dauer und Umfang eines etwaigen Free Trials ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag, der im Rahmen des Online-Bestellprozesses gemäß Ziff. 2 AGB zustande kommt; für den Enterprise Plan können ergänzend individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
2.3 Bezahlpläne sowie der Enterprise Plan werden jeweils für die im Bestellprozess ausgewählte feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern im Nutzungsvertrag nicht abweichend bestimmt, mit Vertragsschluss. Dies gilt auch für einen vorgelagerten Free Trial. Ist im Nutzungsvertrag ein vorgelagerter Free Trial vereinbart, verlängert sich die initiale Vertragslaufzeit um die Dauer des Free Trials, d.h. das Ende der Vertragslaufzeit berechnet sich ausgehend von dem Beginn des jeweiligen Bezahlplans oder Enterprise Plans; ab diesem Zeitpunkt beginnt auch erst die Vergütungspflicht. Sofern im Nutzungsvertrag nicht anderweitig vereinbart, können Bezahlpläne sowie der Enterprise Plan von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden; Ziff. 12.3 AGB gilt entsprechend. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der jeweilige Vertrag über einen Bezahlplan oder den Enterprise Plan automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Dauer.
2.4 Für Bezahlpläne sowie den Enterprise Plan kann ein vorgelagerter Free Trial nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden:
- Soweit im jeweiligen Nutzungsvertrag oder in den AGB oder diesen Abonnementbedingungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten sämtliche Bestimmungen des Nutzungsvertrags einschließlich der AGB und dieser Abonnementbedingungen auch während des Free Trials entsprechend.
- Der Free Trial beginnt mit Vertragsschluss und läuft für den vereinbarten Zeitraum (sofern insoweit nichts geregelt, läuft der Free Trial für vierzehn (14) Kalendertage). Der Kunde kann den Nutzungsvertrag während des Free Trials jederzeit kündigen. Im Fall der fristgerechten Kündigung endet der Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Erfolgt keine entsprechende Kündigung, endet der Free Trial mit Ablauf des Testzeitraums und geht automatisch in den von den Kunden gebuchten kostenpflichtigen Bezahlplan bzw. Enterprise Plan über.
- Der Free Trial wird ausschließlich zu Evaluierungszwecken im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden und nur im Umfang des von dem Kunden gebuchten Bezahlplans bzw. Enterprise Plans bereitgestellt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Free Trials besteht nicht. Soweit go AVA nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestätigt, wird ein Free Trial pro Kunde und pro Bezahlplan bzw. Enterprise Plan höchstens einmal gewährt; mehrere Free Trials dürfen nicht kombiniert oder künstlich verlängert werden.
- Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, besteht während des Free Trials kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten, Service Levels, Reaktionszeiten oder Supportleistungen; go AVA wird sich jedoch bemühen, diese auch während des Free Trials nach Möglichkeit einzuhalten, ohne dass hierdurch ein vertraglicher Anspruch des Kunden begründet wird.
2.5 Ein Wechsel zwischen den Nutzungsmodellen, einschließlich Upgrades und sonstiger Änderungen des Nutzungsmodells, erfolgt ausschließlich durch Abschluss eines neuen Nutzungsvertrags im Rahmen des Online-Bestellprozesses oder – im Falle eines Enterprise Plans – durch eine (ergänzende) individuelle Vereinbarung. Ein Anspruch des Kunden auf einen Wechsel des Nutzungsmodells besteht nicht. Der bestehende Nutzungsvertrag endet mit Wirksamwerden des neuen Nutzungsvertrags nur, wenn dies im neuen Nutzungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
2.6 Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
3. Vergütung
3.1 Die vom Kunden geschuldete Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Nutzungsmodell und dem hierzu abgeschlossenen Nutzungsvertrag.
- Bei Buchung eines Bezahlplans schuldet der Kunde die für das jeweils gewählte Nutzungsmodell "Basic", "Pro" oder "Premium" im Nutzungsvertrag ausgewiesene Vergütung.
- Bei Buchung eines Enterprise Plans schuldet der Kunde die im jeweiligen Nutzungsvertrag individuell vereinbarte Vergütung.
- Für einen vorgelagerten Free Trial fällt keine Vergütung an.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, verstehen sich sämtliche Vergütungen netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 Soweit sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag nichts Abweichendes ergibt, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4 Abweichend von Satz 1 und 2 wird bei Zahlung über ein im Bestellprozess hinterlegtes Zahlungsmittel (insbesondere Kreditkarte) die vereinbarte Vergütung jeweils zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen; ist ein vorgelagerter Free Trial vereinbart, erfolgt die erste Belastung am ersten Tag nach Ablauf des Free Trials. Betrag, Häufigkeit und Zeitpunkt der Belastungen sowie der Zeitpunkt der ersten Belastung nach Ablauf eines Free Trials werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Der Kunde erhält über jede Belastung eine Rechnung bzw. einen Beleg in Textform.
3.5 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von go AVA nur dann aufrechnen, wenn die zugrundeliegenden eigenen Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Kündigung und Erstattung {#refund}
4.1 Kündigungen können unter Einhaltung der jeweils geltenden Fristen jederzeit (i) über die Kündigungsfunktion im Nutzerkonto des Kunden oder (ii) in Textform, insbesondere per E-Mail an goEducation@goAVA.ai, erklärt werden. Das Datum, bis zu dem eine ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit erklärt werden kann, wird dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung sowie im Nutzerkonto angezeigt.
4.2 Im Fall einer ordentlichen Kündigung bleibt der Zugang des Kunden zu den go AVA-Anwendungen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bestehen; die Pflicht zur Zahlung der Vergütung für die laufende Vertragslaufzeit bleibt von der Kündigung unberührt.
4.3 Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht – auch nicht anteilig – erstattet; dies gilt insbesondere im Fall einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Während eines Free Trials erfolgt keine Belastung des Kunden; kündigt der Kunde den Nutzungsvertrag bis zum Ablauf des Free Trials, fallen keine Kosten an.
4.4 Unberührt bleiben das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Mängelrechte. Kündigt der Kunde den Nutzungsvertrag berechtigt außerordentlich aus einem von go AVA zu vertretenden wichtigen Grund, erstattet go AVA dem Kunden bereits gezahlte Vergütungen anteilig für Leistungszeiträume nach dem Wirksamwerden der Kündigung.